EU-Verordnung und EU-Richtlinie: Was ist da eigentlich der Unterschied?
von Thomas Engelhardt
Und: Gibt es zwischen beiden auch Gemeinsamkeiten?
Überblick
Eine der zentralen Aufgaben des EU-Parlaments ist die Gesetzgebung. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten von Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. Richtlinien gelten allerdings - anders als Verordnungen - nicht automatisch in den Mitgliedsstaaten. Diese müssen innerhalb einer gesetzten Frist durch die nationalen Parlamente in nationale Gesetze umgesetzt werden. Das Ganze steht in Art. 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, abgekürzt AEUV. Geschieht dies nicht oder beispielsweise verspätet, kann die EU-Kommission gegen das jeweilige Land ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das mit einer Strafzahlung durch das jeweilige Land enden kann. Beiden Rechtsakten gemeinsam ist also, dass sie in den nationalen Mitgliedstaaten gelten sollen, sei es direkt oder aber über ein nationales Gesetz.
Bisheriges Datenschutzrecht
Datenschutzrecht ab dem 25. Mai 2018
Ist das Ganze nicht Jacke wie Hose?
Jein. Denn es hat sich doch einiges geändert bzw. es wird sich einiges ändern. Auf die drastischen Erhöhung des Bußgeldrahmens hatten wir bereits hingewiesen (siehe hier). Auf weitere Änderungen werden wir noch im Detail eingehen, wie zum Beispiel die weitergehenden Informationspflichten im Rahmen der Einholung von Einwilligungen, die (faktische) Anforderung der Implementierung eines Datenschutzmanagementssytems (DSMS), möglichst parallel zu einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS).
Ungeachtet dessen ist insbesondere in Anbetracht der in immer kürzeren Abständen veröffentlichten "Pannen" und Angriffen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit eine Beschäftigung mit diesen Themen unvermeidbar.
Gerne stehen wir Ihnen hier beratend oder als externer Datenschutzbeauftragter zur Seite. Fordern Sie Ihr Angebot noch heute hier an.
Thomas Engelhardt
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